Besten Dank für Ihr Interesse
Seit 1992 bin ich Ihr verlässlicher und kompetenter Ansprechpartner in zivilrechtlichen und strafrechtlichen Angelegenheiten. Neben meiner rechtsberatenden und rechtsgestaltenden Tätigkeit setze ich mich selbstverständlich auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen für die Interessen und Belange meiner Mandanten ein.
Eine kompetente Beratung und das Eingehen auf Ihre persönlichen Bedürfnisse und Probleme sind mir ein wichtiges Anliegen.
In folgenden Rechtsgebieten nehme ich gerne Ihre Interessen wahr
Das Betreuungsrecht stellt einen Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit dar. Alternativ zu einer gesetzlichen Betreuung unter gerichtlicher Aufsicht kann jede erwachsene geschäftsfähige Person durch eine Vorsorgevollmacht eine Vertrauensperson bestimmen, die bei Eintreten des Vorsorgefalls die weitere rechtsgeschäftlich Vertretung nach außen wahrnimmt. Die wichtigsten Fragen zu Form und Inhalt einer Vorsorgevollmacht (ebenso zur Patientenverfügung), um spätere Zweifel an der Wirksamkeit der errichteten Verfügungen zu vermeiden, erläutere ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.
Letztwillige Verfügungen sollten rechtssicher gestaltet werden, um spätere Auseinandersetzungen unter Erben, Vermächtnisnehmern oder Pflichtteilsberechtigten zu vermeiden. In welcher Form muss ein Testament errichtet werden, was unterscheidet den Erben vom Vermächtnisnehmer, wie hoch ist der Pflichtteil, was ist ein Pflichtteilergänzungsanspruch, wie sieht die gesetzliche Erbfolge aus, wenn kein Testament errichtet wurde? Zu all diesen und anderen Fragen erhalten Sie Antworten. Nachlasspflegschaften und Testamentsvollstreckungen gehören ebenfalls zu meinem Arbeitsalltag.
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