Besten Dank für Ihr Interesse
Seit 1992 bin ich Ihr verlässlicher und kompetenter Ansprechpartner in zivilrechtlichen und strafrechtlichen Angelegenheiten. Neben meiner rechtsberatenden und rechtsgestaltenden Tätigkeit setze ich mich selbstverständlich auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen für die Interessen und Belange meiner Mandanten ein.
Eine kompetente Beratung und das Eingehen auf Ihre persönlichen Bedürfnisse und Probleme sind mir ein wichtiges Anliegen.
In folgenden Rechtsgebieten nehme ich gerne Ihre Interessen wahr
Ob Wohnraum- oder Gewerberaummietrecht, ich beantworte Ihnen kompetent allgemeine Vertragsfragen und selbstverständlich auch alle Fragen zu den „Klassikern“ Kündigung, Kaution, Schönheitsreparaturen, Mieterhöhung Betriebskosten etc. Insbesondere im Wohnraummietrecht bedarf es im Einzelfall einer behutsamen Herangehensweise, um unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen von Vermieter und Mieter das Mietverhältnis als Dauerschuldverhältnis nicht über Gebühr zu belasten.
Das Betreuungsrecht stellt einen Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit dar. Alternativ zu einer gesetzlichen Betreuung unter gerichtlicher Aufsicht kann jede erwachsene geschäftsfähige Person durch eine Vorsorgevollmacht eine Vertrauensperson bestimmen, die bei Eintreten des Vorsorgefalls die weitere rechtsgeschäftlich Vertretung nach außen wahrnimmt. Die wichtigsten Fragen zu Form und Inhalt einer Vorsorgevollmacht (ebenso zur Patientenverfügung), um spätere Zweifel an der Wirksamkeit der errichteten Verfügungen zu vermeiden, erläutere ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.
Letztwillige Verfügungen sollten rechtssicher gestaltet werden, um spätere Auseinandersetzungen unter Erben, Vermächtnisnehmern oder Pflichtteilsberechtigten zu vermeiden. In welcher Form muss ein Testament errichtet werden, was unterscheidet den Erben vom Vermächtnisnehmer, wie hoch ist der Pflichtteil, was ist ein Pflichtteilergänzungsanspruch, wie sieht die gesetzliche Erbfolge aus, wenn kein Testament errichtet wurde? Zu all diesen und anderen Fragen erhalten Sie Antworten. Nachlasspflegschaften und Testamentsvollstreckungen gehören ebenfalls zu meinem Arbeitsalltag.
Dieses Rechtsgebiet bearbeitet in unserer Kanzlei die mit mir in Bürogemeinschaft tätige Kollegin Sabine Geistler, Fachanwältin für Familienrecht. Aufgrund ihrer annähernd 20-jährigen Berufserfahrung beantwortet Ihnen Frau Rechtsanwältin Geistler kompetent alle Fragen rund um Scheidung, Unterhalt, Zugewinnausgleich, Sorgerecht, Umgangsrecht, Wohnungszuweisung u.v.m.
Hier habe ich meine Schwerpunkte im Jugendstrafrecht, Verkehrsstrafrecht und allgemeines Strafrecht. Wenn wegen einer strafbaren Handlung als Beschuldigter gegen Sie ermittelt wird ziehen Sie unbedingt sofort einen Verteidiger zu Rate. Vorschnelle Angaben gegenüber den Ermittlungsbehörden können Rechtsnachteile nach sich ziehen, die später oft nur schwer zu korrigieren sind.
Sowohl das Verkehrszivilrecht als auch das Verkehrsstrafrecht gehören zu meinen langjährigen Tätigkeitsgebieten. Im heutigen Massenverkehr kann es schnell einmal „krachen“ und die Schuldfrage streitig gestellt werden. Um Ihr berechtigten Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld durchzusetzen oder auch zur Verteidigung im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen sollten Sie von Anfang an einen erfahrenen Verkehrsrechtler zu Rate ziehen.
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