
Meine Kanzlei hat ihren Schwerpunkt im Zivilrecht, aber auch auf strafrechtlichem Gebiet bin ich seit Aufnahme meiner anwaltlichen Tätigkeit im Jahr 1992 regional und überregional erfolgreich tätig.
Im Bereich des Zivilrechts liegt ein absoluter Tätigkeitsschwerpunkt auf dem Gebiet des Mietrechts, wobei ich in meiner Kanzlei sowohl Vermieter als auch Mieter bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen in allen mietrechtlichen Fragen vertrete.
Aufgrund fundierter Rechtskenntnisse und 20jähriger Berufserfahrung gelingt es mir gerade bei noch bestehenden Mietverhältnissen aufgrund meiner vermittelnden Art häufig, einen Interessenausgleich zwischen den Parteien herzustellen und den kostspieligen Rechtsweg zu vermeiden.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich des Betreuungsrechts, im Rahmen meiner Anwaltstätigkeit führe ich auch zahlreiche amtliche Betreuungen. Hierbei kümmere ich mich im Rahmen der mir vom Betreuungsgericht übertragenen Aufgabenbereiche um das Wohl und die rechtlichen Interessen der mir anvertrauten Menschen.
Auch auf der Grundlage privater Vorsorgevollmachten werde ich als Bevollmächtigter eingesetzt und tätig, daneben bin ich ein kompetenter Ansprechpartner zum Thema Patientenverfügung sowie den gesamten Bereich der immateriellen Daseinsfürsorge.



Rechtsanwalt
Erbrecht, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsrecht
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